Das Wallbox Förderprogramm
Das Wichtigste in Kürze:
- Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladestation für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
- zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
- für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
Investitionszuschüsse zur Errichtung von Ladestationen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von
Unternehmen (Flottenfahrzeuge) und deren Beschäftigten aus Mitteln des Bundes.
Förderziel:
Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an
nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen von Unternehmen zum Aufladen gewerblich genutzter
Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen von
Elektrofahrzeugen von Beschäftigen eines Unternehmens gefördert.
Das Produkt ist eine
Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Ziel der Förderung ist es,
eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen zu schaffen, damit Unternehmen und deren
Beschäftigte motiviert werden, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen Ladestation inklusive des elektrischen
Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten
an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen des Unternehmens in Deutschland.
Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
• Ladestation (Hardware)
• Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
• Elektrischer Anschluss (Netzanschluss) und Batteriespeichersysteme
• Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
Ähnlich wie Förderprogramm für Wallboxen in Wohngebäuden gibt es einen klaren Anforderungskatalog, was die Wallbox genau können muss.
Gefördert werden Wechselstrom-Ladepunkte, sogenannte Wallboxen. Gleichstrom-Schnelllader werden nicht gefördert.
- Die Wallbox muss neu sein, darf also nicht gebraucht oder schon vorhanden sein.
- Die Wallbox muss stationär – also fest verkabelt werden. Mobile Ladelösungen werden nicht gefördert.
- Die Ladeleistung kann maximal 22 kW pro Ladepunkt betragen.
- Die Wallbox muss auf der Liste der förderfähigen Wallboxen stehen. Zur Liste der geförderten Ladestationen
Zuschusshöhe und Auszahlung:
- Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
- Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie schon im Antrag an
- Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten
- Wenn Ihre Ladestationen mehrere Ladepunkte haben, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort
- Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt