Das Wallbox Förderprogramm

Das Wallbox Förderprogramm

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladestation für den Kauf und die Installation von Lade­stationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • für Unternehmen und kommunale Unter­nehmen, freiberuflich Tätige und gemein­nützige Organisationen
  • Ein Herz für E-Autos

Investitionszuschüsse zur Errichtung von Ladestationen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von
Unternehmen (Flottenfahrzeuge) und deren Beschäftigten aus Mitteln des Bundes.

    Förderziel:

    Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an
    nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen von Unternehmen zum Aufladen gewerblich genutzter
    Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen von
    Elektrofahrzeugen von Beschäftigen eines Unternehmens gefördert.

    Das Produkt ist eine
    Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Ziel der Förderung ist es,
    eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen zu schaffen, damit Unternehmen und deren
    Beschäftigte motiviert werden, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen.

    Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen Ladestation inklusive des elektrischen
    Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten
    an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen des Unternehmens in Deutschland.

    Förderbare Wallboxen

    Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
    • Ladestation (Hardware)
    • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
    • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss) und Batteriespeichersysteme
    • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

    Ähnlich wie Förderprogramm für Wallboxen in Wohngebäuden gibt es einen klaren Anforderungskatalog, was die Wallbox genau können muss.

    Gefördert werden Wechselstrom-Ladepunkte, sogenannte Wallboxen. Gleichstrom-Schnelllader werden nicht gefördert.

    • Die Wallbox muss neu sein, darf also nicht gebraucht oder schon vorhanden sein.
    • Die Wallbox muss stationär – also fest verkabelt werden. Mobile Ladelösungen werden nicht gefördert.
    • Die Ladeleistung kann maximal 22 kW pro Ladepunkt betragen.
    • Die Wallbox muss auf der Liste der förderfähigen Wallboxen stehen. Zur Liste der geförderten Ladestationen

    Zuschusshöhe und Auszahlung:

    • Sie erhalten einen Zu­schuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
    • Die Anzahl der Lade­punkte geben Sie schon im Antrag an
    • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro­ betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten
    • Wenn Ihre Lade­stationen mehrere Lade­punkte haben, können Sie pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, Ihre Gesamt­kosten liegen über 1285,71 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert 
    • Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort
    • Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt